Informationen und Verordnungen zum Corona-Virus in leichter Sprache | Stand vom 15.01.2021

Die aktuellen Corona-Regeln werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
In allen Bundesländern gelten deshalb folgende Regeln:

Viele Läden müssen wieder schließen:
Nur Läden für den täglichen Bedarf bleiben offen.
Täglicher Bedarf heißt: Etwas, das ich jeden Tag brauche.
Zum Beispiel Essen, Wasch-Mittel oder Medikamente.

Viele Orte sind schon seit November 2020 geschlossen:
Zum Beispiel Kinos und Theater, Restaurants, Fitness-Studios und Museen.
Diese Orte bleiben auch weiter geschlossen.

Schüler und Schülerinnen sollen zu Hause bleiben:
Wenn es möglich ist. Das heißt: Wenn sie zu Hause betreut werden können. Eltern können dafür extra Urlaub nehmen. Für die anderen gibt es eine Not-Betreuung in der Schule. Es gibt eine Ausnahme: Schüler und Schülerinnen aus Abschluss-Klassen dürfen weiter in die Schule gehen.

Kindergarten-Kinder sollen zu Hause bleiben:
Wenn es möglich ist. Das heißt: Wenn sie zu Hause betreut werden können. Eltern können dafür extra Urlaub nehmen. Für die anderen gibt es eine Not-Betreuung in der Kita.

 

Zusätzlich gilt seit dem 10.01.2021:

Nur noch Treffen mit 1 Person zusätzlich erlaubt:
Ein Haushalt darf sich nur noch mit 1 Person treffen. Kinder zählen jetzt auch mit. Haushalt nennt man Menschen, die gemeinsam in einer Wohnung, in einem Haus oder in einer Wohn-Gemeinschaft leben

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollen Home-Office erlauben:
Viele Menschen sollen jetzt zu Hause arbeiten.
Sie sollen nicht mehr ins Büro gehen.

Keine Ausflüge machen:
Gibt es mehr als 200 neue Corona-Fälle in einem Gebiet? Neu bedeutet: In den letzten 7 Tagen. Wohnt man in einem Gebiet mit besonders vielen neuen Corona-Fällen? Also in einem Corona-Hotspot? Dann darf man nur noch 15 Kilometer von zu Hause weg sein. Man darf also keine Ausflüge mehr weiter weg machen. Das sind zum Beispiel Ausflüge in eine andere Stadt.

Neues Corona-Virus gut kontrollieren
Es gibt eine neue Art vom Corona-Virus. Die neue Art ist etwas anders als das bekannte Corona-Virus. Aber man weiß erst wenig über das neue Corona-Virus.  Die Fach-Leute untersuchen das neue Virus genau. In manchen Ländern ist das neue Corona-Virus schon vorgekommen.
Aber das Virus darf sich nicht ausbreiten. Deshalb gilt für alle Fälle mit dem neuen Corona-Virus: Die Polizei darf besonders strenge Kontrollen machen. Und das Gesundheits-Amt darf besonders strenge Quarantäne bestimmen. Quarantäne bedeutet: Man muss zu Hause bleiben. Man darf keinen Kontakt zu anderen Menschen haben.

Mehr Impfstoffe bis Ende März
Das Impfen hat schon am 27. Dezember 2020 angefangen. Aber für alle Menschen in Deutschland braucht man genug Impf-Stoff. Deshalb soll es bis Ende März noch mehr Impf-Stoffe geben. Das Leben soll schnell wieder normal werden. Das geht aber nur mit genug Impf-Stoff für alle Menschen.

Reisende aus Risiko-Gebieten müssen 2 Corona-Tests machen
Der erste Corona-Test ist beim Ankommen zu Hause. Vielleicht hat man sich kurz vor der Rück-Reise angesteckt. Dann kann man das Corona-Virus noch nicht entdecken.
Deshalb wird der Corona-Test wiederholt. Und man muss trotzdem in Quarantäne gehen. Die Quarantäne dauert 10 Tage. Nach 5 Tagen kommt der 2. Corona-Test.
Ist der Corona-Test negativ? Dann ist die Quarantäne zu Ende.

Weiterhin gilt nach wie vor:

Abstand halten | Mund-Nasen-Schutz tragen | häufiges Händewaschen | Zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens dürfen wir das Haus nicht verlassen

Da es viele unzuverlässige Quellen und Seiten zum Corona-Virus gibt, haben wir eine Liste mit zuverlässigen Quellen angelegt, auf denen Sie die aktuelle Situation nachverfolgen können:

Zusätzlich gibt es noch Interviews mit Ärzten in unterschiedlichen Sprachen auf Youtube:

Wichtige Infos zum Coronavirus gibt es bei diesen Institutionen:

  • Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt – Rhein-Neckar-Kreis:
    Info-Telefon: 06221 522-1881 (Montag bis Freitag, 7:30 bis 18:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag 9:00 bis 16:00 Uhr)
  • Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: www.gesundheitsamt-bw.de
    Info-Hotline von Montag bis Freitag 0711 904-39555 (9 bis 18 Uhr).
  • Robert Koch-Institut: www.rki.de
    Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: