Großes Sanierungspotenzial im Hasenleiser: Ergebnisse des Energetischen Quartierskonzept Hasenleiser – Kurzfilm und Abschlussbericht online

Presseinformation der Stadt Heidelberg

Film statt Abschlussveranstaltung

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Ergebnisse des Projekts „Energetisches Quartierskonzept Hasenleiser“ in einem Kurzfilm zusammengefasst. Er ist zu sehen auf der städtischen Seite zum Energetischen Quartierskonzept Hasenleiser. Dort ist zudem der Abschlussbericht zu finden.

CO2-Emissionen könnten deutlich gesenkt werden

Das Sanierungspotenzial in Heidelberg-Hasenleiser ist erheblich: Die CO2-Emissionen im Quartier könnten bis zum Jahr 2050 um bis zu 96 Prozent gesenkt werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Energetische Quartierskonzept Hasenleiser. In dem Projekt sollten die Einsparmöglichkeiten im Hasenleiser erfasst werden.

Das Konzept hat drei zentrale Themen:

  • Gebäude und Energie
  • Mobilität und Verkehr
  • Klimaschutz und Klimawandel-Anpassung

Dadurch, dass viele Gebäude in Rohrbach-Hasenleiser erst in den 1970er Jahren entstanden sind, wurden sie bisher kaum grundsaniert. Das Konzept weist ein Einsparungspotenzial von 41 Prozent beim Wärmebedarf sowie 36 Prozent beim Strombedarf aus. Insgesamt, so die Aussage des Konzepts, lassen sich die Treibhausgasemissionen des Quartiers bis 2050 um fast 96 Prozent senken – unter Berücksichtigung von energetischer Sanierung, lokaler Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen, der schrittweisen Umstellung der Heidelberger Fernwärme auf erneuerbare Energien und der nationalen Energiewende.

Fast zwei Jahre lang hat das vom städtischen Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie beauftragte Ingenieurbüro ebök mit weiteren Planungsbüros an dem Projekt „Energetisches Quartierskonzept Hasenleiser“ gearbeitet. Nach einer Bestandsaufnahme haben die Expertinnen und Experten die Einsparpotenziale des Quartiers berechnet. Sie haben zudem eine Strategie erstellt, wie Sanierungsmaßnahmen optimal umgesetzt werden könnten. Hierbei wurde auch aufgezeigt, wie unter Inanspruchnahme von Fördermitteln zur energetischen Gebäudesanierung eine langfristige, sozialverträgliche Miete ermöglicht werden kann.

Stadt hilft, Sanierungspotenzial auszuschöpfen

In den kommenden Jahren plant das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, ein Sanierungsmanagement zu etablieren. Das Sanierungsmanagement soll Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer im Hasenleiser dabei unterstützen, das im Energetischen Quartierskonzept dargestellte Sanierungspotenzial auszuschöpfen. Dies soll dem Quartier Hasenleiser einen Anstoß auf dem Weg in eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft geben. Das Energetische Quartierskonzept ergänzt die Soziale Stadtteilentwicklung, mit der das Amt für Stadtentwicklung und Statistik gemeinsam mit dem Quartiersmanagement Hasenleiser befasst ist.

Hintergrund: Quartiersmanagement Hasenleiser

Das Quartiersmanagement Hasenleiser wird seit 2015 von der Stadt Heidelberg und dem Caritasverband betrieben. Es soll den Hasenleiser in sozialer, kultureller, ökonomischer und städtebaulicher Hinsicht weiterentwickeln. Während der ersten Beauftragungsphase bis 2020 standen die Aktivierung und Vernetzung der Akteure und Multiplikatoren des Quartiers im Vordergrund, aber auch die Mitwirkung am „Integrierten Handlungskonzept“ – dem strategischen Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung zur Weiterentwicklung des Quartiers. Zu den Aufgabenschwerpunkten in der jetzigen Beauftragungsphase bis 2022 gehören die Zusammenführung der Neu- und Altbewohnerschaft im Quartier, der Aufbau selbsttragender Strukturen vor Ort und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Quartiersmanagements – Rebecca Ramirez und Sarah Labusga – sind auch während der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar: telefonisch unter 06221 330330 oder per E- Mail an quartiersmanagement@hasenleiser.net.

Informationen und Verordnungen zum Corona-Virus in leichter Sprache | Stand vom 15.01.2021

Die aktuellen Corona-Regeln werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
In allen Bundesländern gelten deshalb folgende Regeln:

Viele Läden müssen wieder schließen:
Nur Läden für den täglichen Bedarf bleiben offen.
Täglicher Bedarf heißt: Etwas, das ich jeden Tag brauche.
Zum Beispiel Essen, Wasch-Mittel oder Medikamente.

Viele Orte sind schon seit November 2020 geschlossen:
Zum Beispiel Kinos und Theater, Restaurants, Fitness-Studios und Museen.
Diese Orte bleiben auch weiter geschlossen.

Schüler und Schülerinnen sollen zu Hause bleiben:
Wenn es möglich ist. Das heißt: Wenn sie zu Hause betreut werden können. Eltern können dafür extra Urlaub nehmen. Für die anderen gibt es eine Not-Betreuung in der Schule. Es gibt eine Ausnahme: Schüler und Schülerinnen aus Abschluss-Klassen dürfen weiter in die Schule gehen.

Kindergarten-Kinder sollen zu Hause bleiben:
Wenn es möglich ist. Das heißt: Wenn sie zu Hause betreut werden können. Eltern können dafür extra Urlaub nehmen. Für die anderen gibt es eine Not-Betreuung in der Kita.

 

Zusätzlich gilt seit dem 10.01.2021:

Nur noch Treffen mit 1 Person zusätzlich erlaubt:
Ein Haushalt darf sich nur noch mit 1 Person treffen. Kinder zählen jetzt auch mit. Haushalt nennt man Menschen, die gemeinsam in einer Wohnung, in einem Haus oder in einer Wohn-Gemeinschaft leben

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollen Home-Office erlauben:
Viele Menschen sollen jetzt zu Hause arbeiten.
Sie sollen nicht mehr ins Büro gehen.

Keine Ausflüge machen:
Gibt es mehr als 200 neue Corona-Fälle in einem Gebiet? Neu bedeutet: In den letzten 7 Tagen. Wohnt man in einem Gebiet mit besonders vielen neuen Corona-Fällen? Also in einem Corona-Hotspot? Dann darf man nur noch 15 Kilometer von zu Hause weg sein. Man darf also keine Ausflüge mehr weiter weg machen. Das sind zum Beispiel Ausflüge in eine andere Stadt.

Neues Corona-Virus gut kontrollieren
Es gibt eine neue Art vom Corona-Virus. Die neue Art ist etwas anders als das bekannte Corona-Virus. Aber man weiß erst wenig über das neue Corona-Virus.  Die Fach-Leute untersuchen das neue Virus genau. In manchen Ländern ist das neue Corona-Virus schon vorgekommen.
Aber das Virus darf sich nicht ausbreiten. Deshalb gilt für alle Fälle mit dem neuen Corona-Virus: Die Polizei darf besonders strenge Kontrollen machen. Und das Gesundheits-Amt darf besonders strenge Quarantäne bestimmen. Quarantäne bedeutet: Man muss zu Hause bleiben. Man darf keinen Kontakt zu anderen Menschen haben.

Mehr Impfstoffe bis Ende März
Das Impfen hat schon am 27. Dezember 2020 angefangen. Aber für alle Menschen in Deutschland braucht man genug Impf-Stoff. Deshalb soll es bis Ende März noch mehr Impf-Stoffe geben. Das Leben soll schnell wieder normal werden. Das geht aber nur mit genug Impf-Stoff für alle Menschen.

Reisende aus Risiko-Gebieten müssen 2 Corona-Tests machen
Der erste Corona-Test ist beim Ankommen zu Hause. Vielleicht hat man sich kurz vor der Rück-Reise angesteckt. Dann kann man das Corona-Virus noch nicht entdecken.
Deshalb wird der Corona-Test wiederholt. Und man muss trotzdem in Quarantäne gehen. Die Quarantäne dauert 10 Tage. Nach 5 Tagen kommt der 2. Corona-Test.
Ist der Corona-Test negativ? Dann ist die Quarantäne zu Ende.

Weiterhin gilt nach wie vor:

Abstand halten | Mund-Nasen-Schutz tragen | häufiges Händewaschen | Zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens dürfen wir das Haus nicht verlassen

Da es viele unzuverlässige Quellen und Seiten zum Corona-Virus gibt, haben wir eine Liste mit zuverlässigen Quellen angelegt, auf denen Sie die aktuelle Situation nachverfolgen können:

Zusätzlich gibt es noch Interviews mit Ärzten in unterschiedlichen Sprachen auf Youtube:

Wichtige Infos zum Coronavirus gibt es bei diesen Institutionen:

  • Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt – Rhein-Neckar-Kreis:
    Info-Telefon: 06221 522-1881 (Montag bis Freitag, 7:30 bis 18:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag 9:00 bis 16:00 Uhr)
  • Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: www.gesundheitsamt-bw.de
    Info-Hotline von Montag bis Freitag 0711 904-39555 (9 bis 18 Uhr).
  • Robert Koch-Institut: www.rki.de
    Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: